Legalisierung

 

Legalisierung, genauer gesagt die Legalisierung illegal errichteter Gebäude. Wir erstellen die architektonischen Bestandsaufnahmen, die für die Legalisierung Ihrer illegal errichteten oder erweiterten Gebäude erforderlich sind. Wir haben bereits erfolgreich mehrere Gebäude im Industriekomplex Chromos Boje i Lakovi sowie Einfamilienhäuser, Wohngebäude und Produktionshallen legalisiert.

Wussten Sie schon?

– Dass Ihnen mit dem Inkrafttreten des GESETZES ÜBER DEN UMGANG MIT ILLEGAL ERRICHTETEN GEBÄUDEN (Amtsblatt NN86/2012) ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisierung bestehender Bauten ermöglicht wird, selbst wenn diese im Widerspruch zum Raumordnungsplan stehen.

– Dass Sie ein illegal errichtetes Gebäude oder das Grundstück, auf dem es steht, weder verkaufen noch verschenken noch als Kreditsicherheit verwenden können.

Dass im steuerlichen Immobilienkataster künftig alle Immobilien entsprechend ihrem tatsächlichen Zustand erfasst werden, sowohl legale als auch illegale. Auch auf illegal errichtete Immobilien wird je nach Bauzustand Steuer erhoben, und deren Nutzer bzw. Eigentümer erhalten keinerlei Vergünstigungen, solange sie diese Objekte nicht legalisieren. Vereinfacht gesagt: Wer ein illegal errichtetes Objekt besitzt, zahlt die volle Grundsteuer in Höhe von 1,5 % des Marktwerts der Immobilie, während diejenigen, die ein legal errichtetes und selbst bewohntes Objekt besitzen, 0,2–0,5 % des Marktwerts zahlen (also eine Vergünstigung von 88 bis 95 %).

– Dass der Antrag auf Legalisierung von Gebäuden gemäß diesem Gesetz spätestens bis zum 30. Juni 2013 eingereicht werden kann.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre illegal errichteten Bauwerke zu legalisieren und dauerhaft im Wert zu steigern, und schützen Sie sich vor der Möglichkeit, zu deren Abriss gezwungen zu werden. Falls Sie ein illegal errichtetes Bauwerk besitzen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Für Sie erstellen und besorgen wir:

– Eine architektonische Bestandsaufnahme

– Ein geodätisches Gutachten zur Erfassung der Gebäudedaten

– Nachweise über die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an mechanische Festigkeit und Standsicherheit

– Die Erwirkung eines Bescheids über den Bestandszustand

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